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Hier findet ihr die vollständigen Infos zum Rennen in der kompletten Fassung:
3. SCHUBERT MOTORS GIRO 2023
AUSSCHREIBUNG - JEDERMANNRENNEN
1 WANN / WO / WER
1) Sowohl die Lizenzrennen als auch die Jedermann/-fraurennen zum Schubert Motors Giro starten am 17. September 2023 ab 10.00 Uhr. Die Rennen finden auf einem schnellen Rundkurs von 3,7 km bzw. 2,4 km (Rennen 7.1) in der Motorsport Arena Oschersleben (Motopark Allee 20-22 in 39387 Oschersleben) statt.
2) Der Veranstalter ist der RSV Mitte e.V. Der Ausrichter ist das Team Mawa 2020 e.V.
2 RENNEN / DISTANZEN / ZEITPLAN
Die ersten Lizenzrennen der Schüler U11 (Rennen 1.1) und der Schülerinnen U11 (Rennen 1.2) starten um 10.00 Uhr über eine Distanz von 11,1 km – 3 Runden.
Die darauffolgenden Lizenzrennen der Schüler U 13 (2.1) und Schülerinnen U13 (2.2) starten im Anschluss an die Rennen 1.1 und 1.2 um ca. 10.30 Uhr über eine Distanz von 18,5 km – 5 Runden.
Die darauffolgenden Lizenzrennen der Schüler U 15 (3.1) und Schülerinnen U15 (3.2) starten im Anschluss an die Rennen 2.1 und 2.2 um ca. 11.10 Uhr über eine Distanz von 29,6 km – 8 Runden.
Das erste Jedermann/-fraurennen der Frauen Masters (4.1) und der Männer Masters 3 und 4 (4.2) startet um 12.00 Uhr über eine Distanz von 51,8 km – 14 Runden. Die Zieleinfahrt wird ca. 13.15 Uhr erwartet.
Das darauffolgende Jedermannrennen der Männer Masters 2 (5.1) startet im Anschluss an das Rennen 4.1/4.2. Der Start erfolgt um ca. 13.30 Uhr über eine Distanz von 59,2 km – 16 Runden. Die erste Zieleinfahrt wird ca. 15.00 Uhr erwartet.
Das darauffolgende Jedermannrennen der Männer und Männer Masters 1 (6.1) startet um ca. 15.15 Uhr über eine Distanz von 70,3 km – 19 Runden. Die erste Zieleinfahrt wird ca. 17.00 Uhr erwartet.
Das letzte Jedermannrennen der 8 bestplatzierten aus den Rennen 4.1 – 6.1 (7.1) startet im Anschluss an das Rennen 6.1 und wird als Ausscheidungsrennen ausgetragen. Der Start erfolgt um ca. 17.15 Uhr über eine Distanz von 36 km – 15 Runden (a2,4 km). Die Zieleinfahrt wird ca. 18.00 Uhr erwartet. Jede Runde scheiden die beiden (2) letzten FahrerInnen aus dem Rennen aus. Die Schlusswertung bestreiten die letzten 4 FahrerInnen.
3 ANMELDUNG
Die Anmeldung beginnt am 01. April 2023 und erfolgt ausschließlich über die Homepage www.schubert-motors-giro.de
Meldeschluss ist der 10. September 2023 um 23.59 Uhr. Personalisierte Startnummern können nur bei Anmeldungen bis zum Meldeschluss zur Verfügung gestellt werden.
Bei Teamanmeldungen ist auf eine einheitliche Schreibweise zu achten, da ansonsten keine gemeinsame Teamwertung möglich ist.
Nachmeldungen sind am Veranstaltungstag, dem 17. September 2023, von 9.00 bis 16.00 Uhr möglich. Weitere Informationen dazu sind im nachfolgenden Punkt ANMELDBÜHR UND LEISTUNGEN aufgeführt.
Eine Teilnahme an den Jedermann/-fraurennen ist ab dem Alter von 16 Jahren gestattet. Teilnehmende unter 18 Jahren benötigen dafür eine Einverständniserklärung von einer erziehungsberechtigten Person.
4 ANMELDEGEBÜHR
Für die Lizenzrennen U11 bis U15 beträgt die Startgebühr beim Schubert Motors Giro 0 EUR.
Für die Jedermann/-fraurennen ist die Höhe der Startgebühr beim Schubert Motors Giro abhängig vom Anmeldezeitraum. Die Startgebühren betragen in dem Zeitraum vom:
01. April 2023 bis 31. Mai 2023: 35,00 EUR.
01. Juni 2023 bis 10. September 2023: 44,00 EUR.
Die Zahlung erfolgt jeweils per Bankeinzug oder PayPal. Die Kosten bei einer Bezahlung über PayPal betragen zusätzlich 10 % der bestellten Leistung.
Die Nachmeldegebühr beträgt für alle Wettbewerbe 10,00 EUR. Die Nachmeldegebühr ist mit der Startgebühr vor Ort in bar zu entrichten. Der Nachmeldebereich befindet sich in der Boxengasse 11-12 am Eingang zur Rennstrecke und ist am Veranstaltungstag, dem 17.September 2023, von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet.
Exklusiv nur für TeilnehmerInnen des Schubert Motors Giro gibt es die Möglichkeit ein Schubert Motorsport Arena RadTrikotSet zu erwerben (Sponsoren können abweichen):
Aero-Kurzarmtrikot mit durchgehendem Reißverschluss: 55,00 EUR.
Trägerhose kurz mit Sitzpolster und Kompression am Oberschenkel: 59,00 EUR.
5 LEISTUNGEN
+ Vollständig verkehrsfreie, sichere und breite Rennstrecke
+ Aktive Zeitnahme per Transponder und Zielkamera
+ Nutzung sanitärer Anlagen inkl. Duschen auf dem Veranstaltungsgelände
+ Siegerehrung mit Pokalen, Urkunden, Sachpreisen und Preisgelder
+ Verpflegung
+ Möglichkeit zur Buchung des exklusiven RadTrikotSets: Kurzarmtrikot und/oder kurze Trägerhose
6 WERTUNGEN
Alle Teilnehmende werden mit Ergebnis in einem Gesamtranking pro Wettbewerb erfasst:
Rennen 1.1 der Schüler U11 / Rennen 1.2 Schülerinnen U11 (Jahrgang 2013 und jünger)
Rennen 2.1 der Schüler U13 / Rennen 2.2 Schülerinnen U13 (Jahrgang 2011/2012)
Rennen 3.1 der Schüler U15 / Rennen 3.2 Schülerinnen U15 (Jahrgang 2009/2010)
Rennen 4.1 der Jederfrauen, Frauen und Frauen Masters ab Jahrgang 2007 (ab 16 Jahre)
Rennen 4.2 der Männer Masters3 und 4 ab Jahrgang 1973 und älter (ab 50 Jahre)
Rennen 5.1 der Jedermänner, Männer Masters2 von Jahrgang 1983 bis 1974 (40 bis 49 Jahre)
Rennen 6.1 der Jedermänner, Männer Amateur und Männer Masters1 von Jahrgang 2007 bis 1984 (16 bis 39 Jahre)
Rennen 7.1 der 5 besten Männer und Frauen ohne Altersklassenunterteilung
6 SONDERWERTUNGEN
Teamwertung
Es gibt eine Teamwertung für die Jedermann/-fraurennen 4.1 bis 6.1. Ein Team besteht dabei aus mindestens drei bis beliebig vielen FahrerInnen. Das Verhältnis von Geschlecht und Alter der Teammitglieder ist dabei unerheblich. Aus diesem Grund erfolgt die Teamwertung aus der geschlechterübergreifenden Gesamteinzelwertungen (unisex-Wertung) aller TeilnehmerInnen. Die Teamwertung wird durch Addition der besten Platzzahlen der Teammitglieder erstellt. Die Teamwertung errechnet sich aus allen Altersklassen aller Jedermann/-fraurennen.
7 EHRUNGEN
Die drei schnellsten TeilnehmerInnen der Gesamteinzelwertungen pro Rennen des Schubert Motors Giro werden auf der Bühne geehrt und erhalten Pokale.
Die drei schnellsten Teams der Sonderwertungen des Schubert Motors Giro werden auf der Bühne geehrt und erhalten Pokale. Eine Altersklassenunterteilung gibt es bei der Sonderwertung nicht.
Die drei schnellsten TeilnehmerInnen des Rennens 7.1 werden auf der Bühne geehrt und erhalten Pokale.
Die drei schnellsten TeilnehmerInnen der Nachwuchsrennen werden auf der Bühne geehrt und erhalten Pokale.
Alle Teilnehmende sind selbst dafür verantwortlich, sich über das Rennergebnis zu informieren und bei entsprechender Platzierung unaufgefordert und pünktlich zur Siegerehrung zu erscheinen.
Erscheint eine zu ehrende Person nicht oder verspätet zur Siegerehrung, so hat diese keinen Anspruch auf die Ehrenpreise.
Der Zeitpunkt der Siegerehrung wird nach der Ergebniserstellung festgelegt. Die Ehrung der Teamwertung findet nach dem letzten Jedermann/-fraurennen statt.
Fassung vom 01.03.2023 / RSV Mitte e.V. / Dennis Rössl
RSV MITTE e.V.
Dennis Rössl
Wisninger Straße 34
39130 Magdeburg
E info@schubert-motors-giro.de
W www.schubert-motors-giro.de
T +49 391 5824 1401
H +49 177 2491 164
Vereinsregistereintrag
Registergericht: Amtsgericht Stendal
Registernummer: VR 4553
"Schubert Motors Giro / 24. Radsporttag in der Motorsport Arena" 2023
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
1 REGLEMENT
Das vorliegende Reglement gilt für den Schubert Motors Giro 2023. Das Reglement ist an die Wettkampfbestimmungen des Bundes Deutscher Radfahrer e.V. angelehnt.
Es werden lediglich aktuelle BDR Lizenzen mit Gültigkeit für die Saison 2023 zugelassen.
Mit Meldung und Teilnahme an dem Schubert Motors Giro erkennt jede SportlerIn dieses Reglement an.
Alle Teilnehmenden sind verpflichtet, sich mit dem Inhalt der Teilnahmebedingungen und der Ausschreibung vertraut zu machen und dessen Inhalt zu befolgen.
2 TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN
Die JEDERMANNRENNEN 4-6 des Schubert Motors Giro 2023 sind offen für alle Hobby-und FreizeitsportlerInen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und älter sind.
Erwachsene Personen mit einer Rennlizenz 2023 der Klasse Amateure sind startberechtigt
Für Personen ohne Rennlizenz ist eine Vereinsmitgliedschaft nicht erforderlich.
Halter einer BDR Rennlizenz 2023 der Klassen Männer Elite Amateure, sowie Fahrer eines UCI Continental Teams (CT) sind ausdrücklich nicht startberechtigt.
Mit der Teilnahme verpflichten sich alle Teilnehmenden, deren gesundheitliche Voraussetzungen selbst, gegebenenfalls durch Konsultation eines Arztes, zu prüfen und auf Verlangen nachzuweisen.
4 FAHRRAD / ZUBEHÖR / BEKLEIDUNG / STARTNUMMER
Für alle Teilnehmende besteht Helmpflicht! Der Helm muss das Siegel eines anerkannten Prüfinstituts erhalten haben (z.B. DIN-Norm 33954, SNEL- und/oder ANSI-Norm, EC oder GS). Fahren ohne Helm führt zum Ausschluss aller Wettbewerbe.
Alle Teilnehmenden sind für die Verkehrssicherheit ihres Fahrrads verantwortlich. Insbesondere ist dabei auf die Funktionstüchtigkeit der Bremsen und anderer sicherheitsrelevanter Bauteile zu achten. Beleuchtung ist nicht erforderlich. Teilnehmende, deren Fahrrad offensichtlich nicht verkehrstüchtig ist, können jederzeit aus dem Wettbewerb genommen werden.
Das nachfolgend aufgelistete Material ist ausdrücklich nicht zugelassen:
Scheibenräder vorn und/oder hinten
E-Bikes Race und Pedelecs
Triathlonlenker und Lenkeraufsätze aller Art
Fahrradanhänger aller Art
Packtaschen und andere Zuladungen
Flaschenhalter hinter bzw. unter dem Sattel
Trinkflaschen aus Aluminium, Glas oder aus anderen Materialien, die sich nicht leicht verformen lassen bzw. die zerbrechlich sind
Nur mit einem Transponder bestückte Fahrräder werden als reglementkonform anerkannt.
Für die Art der Bekleidung bestehen keine gesonderten Vorschriften. Sie darf jedoch kein Sicherheitsrisiko darstellen. Es ist nicht gestattet mit freiem Oberkörper zu fahren.
Die Startnummer dient der Identifikation der Teilnehmenden. Sie ist gut sichtbar und in voller Größe auf den dafür vorgesehenen Stellen (Linke Seite) zu befestigen.
5 ZEITMESSUNG / TRANSPONDER
Die Zeitmessung erfolgt elektronisch mittels eines aktiven Transponders. Der Transponder wird mit den Startunterlagen ausgegeben und muss den Vorschriften entsprechend angebracht werden. Ohne Transponder ist eine Teilnahme nicht möglich.
Der Transponder ist ein aktiver Mehrwegtransponder, der nach dem Rennen wieder zurückgegeben werden muss. Bei Verlust berechnet der Veranstalter 89,00 EUR pro Transponder.
6 ALLGEMEINE FAHRORDNUNG / RENNBESTIMMUNGEN
Alle Teilnehmende haben sich so zu verhalten, dass sie keine anderen Teilnehmenden der Veranstaltung gefährden oder schädigen. Zuwiderhandlungen können zur Disqualifikation oder zur Annullierung deren Wertung führen. Einsatzfahrzeuge der Sanitätsdienste haben stets Vorrang und sind von allen Teilnehmenden unverzüglich passieren zu lassen.
Alle Teilnehmende des Schubert Motors Giro fahren auf eigene Gefahr. Fahrzeuge im Sondereinsatz können jederzeit die Rennstrecke befahren, auch entgegen der Fahrtrichtung.
Den Teilnehmenden ist es verboten, sich der Führungsdienste von motorisierten Fahrzeugen zu bedienen, sich an diesen festzuhalten oder von ihnen abzuziehen. Dies gilt auch nach Stürzen oder Defekten.
Teilnehmende dürfen andere Teilnehmende nicht am Vorbeifahren oder an der Entfaltung der vollen Geschwindigkeit hindern. Abdrängen, Auflegen, Abschieben oder Abziehen zum Zwecke des persönlichen oder gegenseitigen Vorteils oder sonstige Behinderungen wie plötzliches Verlassen der Fahrlinie sowie Abstoppen während oder im Auslauf des Rennens ohne Notwendigkeit, wird gemäß Strafenkatalog geahndet.
Der Veranstalter behält sich vor, den Schubert Motors Giro vorübergehend zu neutralisieren, sollte dies die Rennsituation erfordern.
Der Austausch von Werkzeugen und Ersatzteilen zwischen den Teilnehmenden ist gestattet.
Jegliche Defektbehebung darf nur im Stand und auf der rechten Straßenseite erfolgen. Andere Fahrende dürfen dabei nicht beeinträchtigt werden. Eine Rundenvergütung erfolgt nicht.
Das Wegwerfen von Abfällen und leeren Trinkflaschen ist verboten.
Teilnehmende des Schubert Motors Giro dürfen nur in einem Rennen starten.
Überrundete FahrerInnen bleiben im Rennen und müssen Vorbeifahrende ungehindert passieren lassen. FahrerInnen mit einem Rundenrückstand haben nach der Zieldurchfahrt der SiegerIn das Rennen zu beenden.
7 VERANSTALTUNGSAUSFALL
Der Veranstalter kann die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt oder Gründen, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, in Fällen von Streik, politischen Ereignissen oder Naturereignissen, behördlichen Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen sowie Gründen die dem Charakter der Veranstaltung entgegenwirken, in der Durchführung verändern (Tag, Strecke, Distanz(en), Austragungsart o.ä.), abbrechen oder teilweise bzw. ganz absagen. Daraus entsteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Die Teilnehmenden haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Organisationsbeitrages und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden. Dies gilt auch für Begleitpersonen sowie für Anreise- oder Hotelkosten. Bisher eingenommene bzw. eingezogene Organisationsbeiträge werden nicht zurückerstattet.
Sollte die Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnung oder wegen zu geringer Teilnahme abgesagt werden, so haben die Teilnehmenden Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Der Veranstalter wird bei der Rückerstattung 5,00 EUR Bearbeitungsgebühr einbehalten. Eine Bestellung von Bekleidungsteilen wird hingegen ausgeliefert und wird nicht zurück erstattet.
8 STRAFENKATALOG
1) Das Aussprechen von Strafen bei ahndungswürdigen Vergehen erfolgt allein durch die Rennleitung.
2) Das Strafmaß richtet sich nach dem unten aufgeführten Katalog.
3) Die Rennleitung ist berechtigt, auch Strafen für Vergehen zu verhängen, die nicht Bestandteil dieses Katalogs sind. Das Strafmaß wird dann durch die Rennleitung festgelegt.
Vordrängeln in der Startaufstellung
Verwarnung
Unsportliche Fahrweise/ Unsportliches Verhalten
Verwarnung oder Ausschluss
Gefährliche Fahrweise
Verwarnung oder Ausschluss
Vorsätzliche gefährliche Fahrweise
Ausschluss
Wegwerfen von Trinkflaschen
2 min Zeitstrafe
Startaufstellung mit einer regelwidrigen Rennmaschine
Startverbot
Nutzung einer regelwidrigen Rennmaschine im Rennen
Ausschluss
Abnehmen des Sturzhelms im Rennen
Ausschluss
Modifiziertes oder regelwidriges Anbringen von Startnummern
Verwarnung und 2 min Zeitstrafe
Rücken- oder Rahmennummern unsichtbar/nicht erkennbar
Verwarnung und 2 min Zeitstrafe
Abweichungen von der gewählten Fahrlinie bei Gefährdung seiner Konkurrenten
Ausschluss
Regelwidriger Sprint
Ausschluss
Abziehen am Trikot
2 min Zeitstrafe
Festhalten an Fahrzeugen / Krädern / Rennfahrern
Ausschluss
Abschieben zwischen Fahrern einer Mannschaft
Verwarnung oder 2 min. Zeitstrafe
Abschieben eines Fahrers einer anderen Mannschaft
Verwarnung oder 2 min. Zeitstrafe
Absichtliche Behinderung eines Rennfahrers
Verwarnung und 2 min Zeitstrafe oder Ausschluss
Absichtliches Abweichen vom Kurs
Ausschluss
Versuch, klassifiziert zu werden ohne die gesamte Strecke absolviert zu haben
Ausschluss
Windschutz hinter einem Fahrzeug
Verwarnung oder 5 min. Zeitstrafe
Regelwidrige mechanische Hilfe
Verwarnung oder 5 min. Zeitstrafe
Regelwidrige Verpflegung
Verwarnung oder 1 min. Zeitstrafe
Behinderung des Vorbeifahrens eines offiziellen Fahrzeuges
Verwarnung oder 1 min. Zeitstrafe
Nichtbeachtung der Hinweise der Rennleitung oder der Ordner
Verwarnung oder 1 min. Zeitstrafe oder Ausschluss
Beleidigung, Bedrohung, unkorrektes Benehmen
Ausschluss
Tätlichkeiten von Rennfahrern gegen andere Personen
Ausschluss
Mitführen eines Glasbehälters
Ausschluss
Regelwidriges Fortwerfen eines Gegenstandes
Verwarnung oder 1 min. Zeitstrafe
Fortwerfen eines Glasgegenstandes
Ausschluss
9 HAFTUNGSAUSSCHUSS
1) Die Teilnahme am "Schubert Motors Giro erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko. Die Teilnehmenden erklären durch ihre Anmeldung, dass ihnen die spezifischen Gefahren eines Radevents bekannt sind. Mit dem Startantritt erklären die Teilnehmenden, dass keine gesundheitlichen Bedenken gegen deren Teilnahme bestehen.
2) Die Teilnehmenden bestätigen mit deren Unterschrift ausreichend versichert zu sein.
3) Die Teilnehmenden erkennen mit deren Teilnahmeantrag an, dass der Veranstalter keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände der Teilnehmenden übernimmt.
4) Der Veranstalter haftet nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, es sei denn sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. Eine Haftung für sonstige Schäden ist ausgeschlossen, sofern sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.
10 DATENSCHUTZERKLÄRUNG
1) Die bei der Anmeldung von den Teilnehmenden angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und ausschließlich zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung und der mit dieser Veranstaltung im Zusammenhang stehenden Veranstaltungen, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung der Teilnehmenden auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 Bundesdatenschutzgesetzt). Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmenden in eine Speicherung der Daten zu diesem Zwecke ein.
2) Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews der Teilnehmenden in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. Mit der Anmeldung willigen die die Teilnehmenden in eine Veröffentlichung der Daten zu diesem Zweck ein.
3) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden an einen kommerziellen Dritten zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben. Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmenden in eine Speicherung und Wiedergabe der Daten zu diesem Zweck ein.
4) Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) der Teilnehmenden zur Darstellung von StarterInnen- und Ergebnislisten in allen relevanten und veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie Programmheft und Ergebnisheft, sowie im Internet) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmenden in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.
5) Die Daten der Teilnehmenden dürfen an den Bike-Service weitergegeben werden, insofern dieser beansprucht wurde.
11 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
Fassung vom 01.03.2023 / RSV Mitte e.V. / Dennis Rössl
RSV MITTE e.V.
Dennis Rössl
Wisninger Straße 34
39130 Magdeburg
E info@schubert-motors-giro.de
W www.schubert-motors-giro.de
T +49 391 5824 1401
H +49 177 2491 164
Vereinsregistereintrag
Registergericht: Amtsgericht Stendal
Registernummer: VR 4553
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